Wie sollen die Leistungen der Core Facilities in einem Manuskript anerkannt werden?
Das Personal der Core Facilities erbringt wesentliche Dienstleistungen für die Nutzer*innen. Es ist maßgeblich, ihre Beiträge zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Projekte anzuerkennen. Die am besten geeignete Art der Anerkennung kann für einzelne Projekte unterschiedlich sein, je nach Beitrag, den das Personal der Core Facility leistet. Unter welchen Bedingungen ist eine Co-Autor*innenschaft gerechtfertigt? Wann ist eine Anerkennung am angemessensten? Was ist, wenn Servicenutzer*innen sich weigern, den wissenschaftlichen Beitrag des Core-Facility-Personals anzuerkennen? Und noch wichtiger: Wie wird mit Situationen umgegangen, in denen man der Meinung ist, dass dies gerechtfertigt ist, es aber nicht angeboten wird (oder angeboten wird, wenn man der Meinung ist, dass es nicht gerechtfertigt ist)?
Allgemein empfohlene Richtlinien für die Autor*innenschaft von Mitarbeiter*innen der Core Facility für Manuskripte sind in der Literatur verfügbar.
Z.B.:
Die folgenden Richtlinien und Empfehlungen wurden von abrf.org übernommen. Die ABRF-Empfehlung wurde 1999 in Angeletti et al. veröffentlicht (FASEB Journal, 13:595): „Intellektuelle Interaktionen zwischen ,Ressourcenʻ- und Forschungswissenschafter*innen sind für den Erfolg jedes Projekts wesentlich. Wenn dieser Erfolg zu einer Veröffentlichung führt, kann ein Zitat im Danksagungsteil eines Manuskripts für eine Routineanalyse angebracht sein. Beiträge, die neuartige Laborarbeiten und Erkenntnisse, experimentelles Design oder fortgeschrittene Datenanalysen beinhalten, die eine Publikation ermöglichen oder ihren Wert erheblich steigern, erfordern unabhängig von der organisatorischen Zuordnung des Leistungserbringers eine Koautor*innenschaft als angemessene Anerkennung.“
Allgemeiner Aspekt
Die Core Facilities müssen die erbrachten Dienstleistungen gemäß den in den einzelnen Institutionen eingerichteten Kostenrechnungspraktiken in Rechnung stellen. Die Einhebung von Kostenersätzen für Dienstleistungen schließt die Urheberschaft an Manuskripten nicht aus, sofern die Person der Core Facility einen wesentlichen Beitrag zur Forschung geleistet hat. Wenn die Urheberschaft vorgesehen ist, wird sie vorzugsweise zu Beginn des Projekts festgelegt, sodass sowohl der*die Kunde*Kundin als auch der*die Core-Facility-Mitarbeiter*in die Kriterien des*der jeweils anderen kennen.
Wichtige Gründe für die Anerkennung von Beiträgen von Core Facilities in Publikationen, durch Co-Autor*innenschaft oder durch formelle Erwähnung im Abschnitt „Danksagungen“ sind:
- Beim Personal der ZMF Core Facilities handelt es sich um spezialisierte Wissenschafter*innen ohne eigenen wissenschaftlichen Auftrag. Wenn sie einen wesentlichen intellektuellen und/oder experimentellen Beitrag zu einer Publikation leisten, besteht die Möglichkeit, ihre Leistungen entsprechend international geltenden GSP-Standards mit einer Co-Autor*innenschaft anzuerkennen.
- Die Existenz von Core Facilities hängt zum Teil von der ordnungsgemäßen Anerkennung in Publikationen ab. Dies ist ein wichtiger Maßstab für den Wert der meisten Core Facilities. Eine angemessene Anerkennung von Core Facilities ermöglicht es, finanzielle und andere Unterstützung zu erhalten, damit die wesentlichen Services weiterhin auf die bestmögliche Art und Weise erbracht werden können.
Aktivitäten, für die eine Autor*innenschaft empfohlen wird:
1. Der*die Autor*in sollte wesentliche Beiträge zum Projekt leisten:
- Konzeption, Projektentwurf, kritischer Input oder originäre Ideen
- Datenerfassung, -analyse und -interpretation, jenseits von Routineverfahren
- den Artikel entwerfen oder hinsichtlich seines intellektuellen Inhalts kritisch überarbeiten
- einen Teil der Arbeit schreiben (nicht nur den Abschnitt über Materialien und Methoden)
- intellektueller Beitrag
2. Jede*r Autor*in muss sich ausreichend beteiligt haben, um die Verantwortung für den Inhalt des Manuskripts zu übernehmen
Die folgenden Aktivitäten stellen keine intellektuellen Beiträge zu einem Projekt dar und würden keine Autor*innenschaft begründen:
- Bereitstellung von Finanzmitteln
- Sammlung von Daten (technische Fertigkeiten, aber nicht an der Interpretation der Daten beteiligt)
- allgemeine Aufsicht über die Forschungsgruppe, aber kein intellektueller/wissenschaftlicher Input im Rahmen der wissenschaftlichen Fragestellung
Alle Mitwirkenden, die die Kriterien der Autor*innenschaft nicht erfüllen, sollten z. B. im Abschnitt „Danksagungen“ anerkannt werden:
- bezahlte technische Hilfe
- Unterstützung beim Schreiben
- finanzielle und materielle Unterstützung
- wissenschaftlicher Rat